Kontakt Scheffauer Holzwaren

Scheffauer Holzwaren GmbH AGB 03/2023-1

Geltung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen

Vertragsabschlüsse, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Scheffauer Holzwaren, Scheffau 28, 5440 Scheffau, Österreich erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit der Abgabe der Bestellung der Ware durch den Kunden als angenommen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit geändert werden. Es gilt die jeweils bei Einlangen der Bestellung des Kunden bei Scheffauer Holzwaren aktuelle Fassung.

1. Geltungsbereich

1.1  Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden.

1.2 Verbrauchergeschäft im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Rechtsgeschäft mit einem Kunden für den das Geschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört (§1 KSchG).

2. Vertragsabschluss

2.1 Angebote unsererseits sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt mit Genehmigung einer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Auftragsbestätigungen gelten als genehmigt sofern nicht umgehend Widerspruch seitens des Kunden bzw. Käufers erfolgt. Der Vertrag kommt alternativ auch durch Erfüllung des Vertragsangebotes, insbesondere durch die Lieferung der vom Kunden bestellten Ware zustande. Abweichende Bedingungen. Sofern es sich bei dem zugrunde liegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, müssen vom schriftlichen Vertragsinhalt abweichende Bedingungen (Vertragsbestandteile) in schriftlicher Form vorliegen um rechtswirksam zu sein.

2.2  Sollte die Auftragsbestätigung oder eine sonstige rechtsverbindliche Erklärung unseres Unternehmens Schreib- oder Druckfehler beinhalten oder sollten der Preisfestlegung Übermittlungsfehler zugrunde liegen ist unser Unternehmen berechtigt die Erklärung wegen Irrtums anzufechten, wobei unserem Unternehmen die Beweislast bzgl. des Irrtums obliegt. Evtl. erhaltene Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.

3. Rücktritt

3.1  Rücktrittsrecht. Ein Kunde kann nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn es sich bei dem zugrundeliegendem Geschäft um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Kunde nicht selbst die geschäftliche Verbindung zwecks Schließung des Vertrages angebahnt hat, dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen vorangegangen sind und bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Dieser Rücktritt kann binnen einer Woche nach Erhalt der Auftragsbestätigung samt allgemeiner Geschäftsbedingungen (inkl. Rücktrittsrechtsbelehrung) schriftlich erklärt werden. Tritt ein Kunde vom Vertrag zurück, hat er bereits gelieferte Waren umgehend, spätestens aber binnen 14 Tagen, auf eigene Gefahr an unser Unternehmen zu retournieren. Die Rücksendeadresse lautet: Scheffauer Holzwaren GmbH, Scheffau 15, 5440 Scheffau

3.2  Stornogebühren. Bei dem Storno des Kunden ist unser Unternehmen berechtigt, unbeschadet der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes bzw. Entgeltes gem. § 1168 ABGB eine Stornogebühr von 10 Prozent, bei Sonderanfertigungen nach Beginn der Herstellungsarbeiten von 30 Prozent der Auftragssumme zu verlangen. Im Falle eines rechtzeitigen schriftlichen Vertragsrücktrittes nach § 3 KSchG (siehe Punkt 3a.) sind Spesen nach Maßgabe von § 4 KSchG vom Kunden zu bezahlen.

3.3  Betriebsstörungen von längerer Dauer, sowohl im eigenen Betrieb als auch bei Vorlieferanten, infolge höherer Gewalt, insbesonders im Fall von Brand, Streik, Aussperrung, Wassermangel, Maschinendefekten usw. berechtigen die Lieferfirma, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Erfüllung des Vertrages für den Zurücktretenden unzumutbar ist. Schadenersatzansprüche wegen des Rücktritts sind ausgeschlossen. Ein Rücktritt steht dem Verkäufer zu, wenn sich nach erfolgter Bestätigung des Auftrages auf Grund eingeholter Auskünfte oder sonstiger nachweisbarer Tatsachen eine Gefährdung des Zahlungsanspruches herausstellt oder der Käufer mit der Bezahlung anderer Lieferungen in Verzug geblieben ist.

4. Preise

Die im Vertrag angegebenen Preise gelten unverpackt ab Werk (=EXW lt. Incoterms 2010) Scheffau am Tennengebirge zuzüglich allfälliger gesetzlicher Umsatzsteuer, es sei denn es wurde im Vertrag gegenteiliges vereinbart. Die Verrechnung erfolgt in Euro (EUR).

5. Zahlung

5.1  Zahlungsziel. Die Zahlungsbedingungen werden ausdrücklich im Vertrag festgehalten. Falls der Kunde der vereinbarten Zahlungsbedingung nicht nachkommt ist unser Unternehmen berechtigt allfällige Teil- oder Gesamtlieferungen zurückzuhalten. Etwaige Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.

5.2  Mahn- und Inkassospesen. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen unserem Unternehmen die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.

5.3  Verzugszinsen. Bei - auch unverschuldetem - Zahlungsverzug wird als Ersatz für die unserem Unternehmen auflaufenden Kreditspesen vorbehaltlich der Geltendmachung eines allfällig darüber hinaus gehenden Schadens ein Zinssatz von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatzes der Europäischen Zentralbank berechnet. Bei Verbrauchergeschäften gilt ein Zinssatz von 4 Prozent.  

5.4 Bei Bekanntwerden von Zahlungsschwierigkeiten des Käufers/der Käuferin, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, ist der/die Verkäufer:in berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen.

6. Erfüllungsort

Sofern kein bestimmter Lieferort vereinbart ist, ist der Erfüllungsort der Sitz unseres Unternehmens.

7. Lieferung

7.1  Liefertermine. Soweit nicht ausdrücklich Fixtermine vereinbart wurden, gelten die bedungenen Liefertermine als voraussichtliche Termine. Können vereinbarte Lieferzeiten infolge höherer Gewalt oder behördlicher Maßnahmen nicht eingehalten werden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung ohne weiteres um die Dauer der Behinderung unter Ausschuss von Schadenersatzansprüchen zu verlängern. Eine Zeit von 14 Arbeitstagen gilt als angemessene Nachlieferungsfrist.

7.2 Teillieferungen. Der Kunde ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist und nicht Gesamtlieferung vereinbart war, Teillieferungen anzunehmen.

7.3  Mehr- oder Minderlieferungen. Bei Sonderanfertigungen oder personalisierten Artikeln kann die Liefermenge um bis zu 10% höher oder niedriger gegenüber der vertraglich vereinbarten Liefermenge ausfallen.

7.4 Gefahrenübergang. Alle Gefahren, auch die des zufälligen Untergangs, gehen im Zeitpunkt der Erfüllung auf den Kunden über (Gefahrenübergang). Als Zeitpunkt der Erfüllung gilt bei Lieferungen ab Werk die Übergabe an den Frachtführer bzw. bei Lieferung frei Haus der Übergang der Verfügungsmacht an den Kunden.

8. Mängelprüfung

Der Lieferungsgegenstand ist bei Warenübernahme unverzüglich auf Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen zu prüfen und gegebenenfalls zu melden, ansonsten gilt die Ware als angenommen. Offensichtliche Mängel bzw. Transportschäden sind bei Warenübernahme unverzüglich auf den Frachtpapieren bzw. dem Lieferschein zu vermerken und bildlich zu dokumentieren. Jede Ware wird durch uns auf Fehler untersucht. Im Falle von uns anerkannter fehlerhafter Ware haben wir das Recht der Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Mit der ordnungsgemäßen Ersatzlieferung oder Nachbesserung entfallen alle weiteren Ansprüche des Empfänger/der Empfängerin. Rücksendung der Ware ist nur auf Grund ausdrücklicher Vereinbarung zulässig. Bis zu Einigung über die Rücknahme der Ware hat sie der Empfänger unentgeltlich aufzubewahren. Geringe Abweichungen in den Abmessungen, der Ausführung und den Farbtönen berechtigen nicht zur Beanstandung. Bei erteilten Aufträgen in Sondergrößen ist ein Rücktritt vom Kauf nicht möglich.

9. Sonstiges

9.1  Geringfügige Leistungsänderungen. Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung bzw. Abweichungen sind dem Kunden zumutbar wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Abweichungen von z.B.: Maßen, Farben, Holzbild, Maserung und Struktur. Unsere fertigungsspezifischen Toleranzen betragen +/-1,5mm bei allen Längenmaßen und +/-1 Grad bei allen Winkelmaßen.

9.2  Maßangaben und Datenbeistellung durch den Kunden. Werden vom Kunden Pläne, Skizzen oder Druckdaten beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht Ihre Unrichtigkeit offenkundig ist. Erweist sich eine Angabe des Kunden als unrichtig, so hat unser Unternehmen den Kunden sofort zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung zu ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht bzw. nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen.

9.3  Datenübernahme durch unser Unternehmen. Zur Herstellung von Aufdrucken bzw. Personalisierungen bzw. Druckwerkzeugen sind digitale Dateivorlagen notwendig. Diese sollten in Originalgröße in einem Vektor-Datenformat (1c; 100% schwarz) per E-Mail oder auf Datenträger übermittelt werden. Alternativ können die Daten auch als Pixeldaten (1c; 100% schwarz) in ausreichender Auflösung (mind. 300dpi bei Originalgröße) beigestellt werden. Bei mehrfarbigen Aufdrucken sind die Daten farbgetrennt (wieder jeweils 1c bzw. 100% schwarz) anzulegen. Es muss beachtet werden, dass die Daten 1:1 übernommen werden und der Kunde für etwaige Fehler die Verantwortung trägt. Bei offenkundigen mangelhaften Daten setzt sich unser Unternehmen mit Ihnen in Verbindung. d. Zertifizierungen. Für etwaige Artikel seitens des Kunden gewünschte oder benötigte Angaben zur Zertifizierung (z.B.: PEFC, FSC, IPPC bzw. ISPM) müssen bei Vertragsabschluss ausdrücklich seitens des Kunden bekanntgegeben werden.

9.4  Eigentums- und Verfügungsrechte. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Fotos bleiben geistiges Eigentum unseres Unternehmens. Jede Verwertung, Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung unseres Unternehmens. Darüber hinaus sind für den Kunden angefertigte und an den Kunden verrechnete Druck- und sonstige Werkzeuge Eigentum unseres Unternehmens und nur zur internen Wiederverwendung bestimmt. Weiters behalten wir uns das Recht vor Druck- und sonstige Werkzeuge nach einem Zeitraum von drei Jahren in welchem diese nicht verwendet wurden ohne Rücksprache zu entsorgen. Unser Unternehmen hat darüber hinaus das Recht von für den Kunden angefertigten Produkten Fotoaufnahmen zu erstellen und diese gegebenenfalls für Prospekte, Kataloge und Web zu verwerten.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1  Alle gelieferten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unseres Unternehmens. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist unser Unternehmen berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist.

10.2  Verfügung und Zugriff auf Vorbehaltseigentum. Dem Kunden ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über das Vorbehaltseigentum ohne Zustimmung unseres Unternehmens untersagt. Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum (Pfändung oder sonstige gerichtliche oder behördliche Verfügungen usw.) sind unserem Unternehmen sofort zu melden. Der Kunde hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugriff zu beseitigen. Er hat die damit verbundenen Kosten zu tragen und hat unser Unternehmen schad- und klaglos zu halten, soweit er diese Zugriffe Dritter verursacht hat.

11. Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, dem diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, wird als Gerichtsstand das zuständige Gericht für den (Haupt)-Sitz unseres Unternehmens vereinbart.  

12. Rechtswahl

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendung der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG / UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen, auch wenn der Kunde bzw. Käufer seinen Wohnort oder Firmensitz im Ausland hat.

13) Salvatorische Klausel

Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten alle anderen ihre Gültigkeit.

14. Datenverarbeitung

Der Kunde stimmt zu, dass folgende persönliche Daten, nämlich Firma, Vorname, Nachname, Straße, PLZ, Ort, Land, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail Adresse und Geburtsdatum zur Bestellabwicklung sowie für künftige „Besuche" im Webshop, für die Personalisierung von Webshopangeboten verarbeitet werden. Keinesfalls werden diese Daten an Dritte weitergegeben. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

15. Zustimmungserklärung zum Erhalt von Werbe-E-Mails – Widerruf

Der Kunde stimmt dem Erhalt von Nachrichten unseres Unternehmens über unsere Produkte, aktuelle Angebote und sonstige unternehmensbezogene Informationen mittels Werbe-E-Mail, insbesondere Newsletter, zu. Der Kunde kann seine Zustimmung zum Erhalt solcher E-Mails jederzeit wie folgt widerrufen: Rücksendung des E-Mails an die Absenderadresse mit dem Hinweis „Bitte keine weiteren Werbe-E-Mails."